Die neue Verpackungs-Deklarierungspflicht tritt in Europa in Kraft, um der Natur/Gewässerverschmutzung entgegen zu wirken.
Die Einwegplastik Direktive (SUP) verlangt nach einer standardisierten „Plastik im Produkt“-Kennzeichnung von Getränkebechern, unabhängig vom prozentualen Plastikanteil (Beispielbild s.o.)
Alles was Sie wissen müssen:
- Becher, die vor dem 03.Juli 2021 an Kunden ausgeliefert wurden, dürfen in diesem europäischen Mitgliedsstaat bis 04.Juli 2022 ohne Kennzeichnung verkauft werden
- Becher, die in ein anderes EU-Mitgliedsland weiterversendet und verkauft (in Verkehr gebracht) werden, müssen die Kennzeichnung ab dem 03. Juli 2021 vorweisen.
- Die Verordnung betrifft alle Arten von nicht wiederverwendbaren (Papp-) Bechern und betrifft ebenfalls alle so genannten „plastikfreien“ Becher. (Plastikfreie Becher ohne Kunststoffanteil und somit ohne Kennzeichnungspflicht gibt es nicht)
- Die Kennzeichnung muss in der jeweiligen Landessprache aufgebracht werden, zusätzliche Sprachen sind aber erlaubt.
- Auf Wunsch fügt Cup Print die geforderte Kennzeichnung unter Berücksichtigung aller Vorgaben bereits jetzt hinzu
- Ihnen entstehen keine Kosten für die Änderung Ihres bestehenden Designs
HIER FINDEN SIE DIE KENNZEICHNUNGSSPEZIFIKATIONEN, DIE POSITIONIERUNGS- UND SPRACHANFORDERUNGEN.
Cup Print bietet Ihnen natürlich weiterhin zwei nachhaltige Becherlösungen an. Wie gewohnt bereits schon ab 1.000 Stk. und zuverlässig schnell geliefert:
Neben der bekannten BIO/PLA Variante, bietet Cup Print zertifiziert recycelbare Becher mit einer hoch mineralisierten EarthCoating® Beschichtung an, welche von PTS (Papiertechnische Stiftung) und dem Institut cyclos-HTP zertifiziert wurde